Die Vertrauensperson

Mitwirkung und Mitbestimmung

Für Gasteinrichtungen wie z.B. Tagespflegeeinrichtungen bestellt die zuständige Behörde eine Vertrauensperson. Die Vertrauensperson vertritt die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer in Angelegenheiten wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Ordnung des Zusammenlebens, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung und setzt sich für ein Miteinander in der Einrichtung ein.

Wir freuen uns sehr, dass Frau Renate Betz die Funktion der Vertrauensperson übernommen hat. Zudem wurde sie hierfür von der WTG-Aufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises schriftlich bestellt. Sie erreichen Frau Betz bei Bedarf telefonisch

02972 - 47815